Zu dem von Innenminister Breitner vorgelegten Entwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes erklärt der banken- und sparkassenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Rother:
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine gute Grundlage, um die Sparkassen in Schleswig-Holstein und damit die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Bankdienstleistungen sicherzustellen und zu stärken. Er wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein erarbeitet.
Es ist sinnvoll, dass der Kreis derjenigen Kreditinstitute, die sich an den Sparkassen beteiligen können, erweitert wird, dass jedoch Privatisierungen ausgeschlossen sind. Auch dem Sparkassen- und Giroverband werden Beteiligungsmöglichkeiten eingeräumt, damit Sparkassen schwierige Situationen besser bewältigen können.
Mit der Gesetzesänderung wird wir die Sparkassenlandschaft in Schleswig-Holstein insgesamt gestärkt – ohne privates Kapital.
Zur Person
Der Lübecker Thomas Rother ist seit 2000 für die SPD im Landtag. Er ist Vorsitzender des Finanzausschusses des Landtages, stellvertretender Mitglied im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages und Justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
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