Die Koalitionsfraktionen haben ihre Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung der Hochschulmedizin beschlossen. Diese gehen nun zur Beschlussfassung an den Bildungsausschuss. Dazu sagt der hochschulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat: Im Wesentlichen setzen wir mit diesem Gesetz Empfehlungen des Wissenschaftsrates um. Wir freuen uns über die vielen positiven Rückmeldungen in der schriftlichen wie auch der mündlichen Anhörung und danken dem Ministerium für die solide Vorarbeit.

Die ohnehin obsolet gewordene Obergrenze von 25 Millionen Euro jährlich für Haushaltszuschüsse des Landes entfällt, hierüber kann der Haushaltsgesetzgeber in jedem Jahr entscheiden. Anstelle eigener Jahresabschlüsse begnügen wir uns mit Segmentberichten für die Standorte in Kiel und Lübeck.
Wir tragen auch dem verbreiteten Wunsch nach einer Klarstellung Rechnung, dass das Weisungsrecht des Vorstands da endet, wo die Freiheit der Wissenschaft und die ärztliche Freiheit berührt werden.
