Vermutlich werden wir uns in den kommenden Monaten und Jahren des Öfteren über die Begriffe „notwendig“, „unabwendbar“ und „unmittelbar“ unterhalten. Die erste Diskussion über die Unmittelbarkeit von Mehrbedarfen werden wir bekommen, wenn die Anmeldrunde für das Schuljahr 2018/2019 vorbei ist. Ich staune über die in den Kieler Nachrichten vom 11. Januar zitierte Prognose des Bildungsministeriums, im kommenden Schuljahr würden nur 20 Schülerinnen und Schüler mehr an den Gymnasien angemeldet werden als 2017/2018.
Den bundesweiten Trend zum Gymnasium und die gestiegene Zahl von Viertklässlern wird die Bildungsministerin ja schon bedacht haben. Wenn es durch die Umstellung auf G9 nun mehr als 20 zusätzliche Schülerinnen und Schüler werden, ist das dann eine unmittelbare Folge der Schulgesetzänderung? Man könnte es vermuten, war der Wunsch der Eltern nach G9 an Gymnasien doch das Hauptargument der CDU für einen Umbau des Schulsystems. Und würden Schulbücher, Schulmöbel und Klassenräume für diese Schülerinnen und Schüler bereits zum 1. August 2018 als notwendige und unabwendbare Bedarfe anerkannt? Man darf gespannt sein…“
