Zum Gesetzesentwurf über die Abschaffung des Landesmindestlohnes erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Wolfgang Baasch: „Mit ihrem Vorhaben, den Landesmindestlohn abzuschaffen, beweist die FDP einmal mehr, dass ihr Interesse ausschließlich dem eigenen Klientel gilt.“

„Bernd Buchholz betreibt sukzessive eine Politik des Verzichts und der Abschaffung, wenn es um die Interessen von Arbeitnehmern geht. Wir wollen, dass der Landesmindestlohn mindestens so lange bei 9,18 Euro bestehen bleibt, bis dieser vom Bundesmindestlohn überholt wird. Der Landesmindestlohn hat für viele Menschen mehr Lohn gebracht und durch die erhöhte Kaufkraft positiv zur Entwicklung der Wirtschaft beigetragen. Menschen müssen von Ihrer Arbeit leben können. Mit dem Schleswig-Holsteinischen Mitbestimmungsgesetz, dem Tariftreue- und Vergabegesetz sowie dem Landesmindestlohn und dem Korruptionsregister schützen wir in Schleswig-Holstein nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Unternehmen, die sich an geltende Tarifverträge halten vor einem ruinösen Wettbewerb mit der Billigkonkurrenz.“

So sieht das auch Frank Hornschu, der Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA): „Der Landesmindestlohn muss in Schleswig-Holstein erhalten bleiben. Der Landesmindestlohn ist mit Verstand und Vernunft sowie mit ausdrücklicher Zustimmung der Gewerkschaften vereinbart worden, weil jede Leistung, die das Land nicht selber ausführt oder ausführen kann, nicht schlechter bezahlt werden soll als im Tarifvertrag für die Länder – in diesem Fall die unterste Entgeltgruppe – festgelegt wurde. Folglich gibt es für die Arbeitnehmer*innen im echten Norden keine seriöse und nachvollziehbare Begründung zur Abschaffung des Landesmindestlohns.“