Berufliche Bildung

Arbeit
Bild: colourbox

Die Jugendarbeitslosigkeit wurde in dieser Legislaturperiode halbiert. Die Zahl der Ausbildungsplätze ist in 2015 leicht gestiegen. Die Verbindung von schulischer und betrieblicher Ausbildung garantiert eine hohe Qualifikation.

Regionale Ausbildungsbetreuerinnen und -betreuer verhindern, dass Schülerinnen und Schüler unnötig ihre Ausbildung abbrechen. Wir möchten allen jungen Menschen in Schleswig-Holstein, mit den Ausbildungsplatzanbietern, eine Ausbildungsgarantie geben.

Ausbildung fördern

Wir unterstützen auch weiterhin die „Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ des Handwerks und bezuschussen die Berufsbildungsstätten. Wir wollen jedem Jugendlichen einen qualitativ hochwertigen Ausbildungsplatz anbieten.

Die Ausbildung im Berufsschulsystem wollen wir zum Beispiel bei den Erziehern und Erzieherinnen mit Blick auf den gesellschaftlichen Bedarf weiterentwickeln. Wir werden für die Teilzeitausbildung gute Rahmenbedingungen schaffen. Das ist insbesondere für Alleinerziehende von großer Bedeutung.

Jugendberufsagenturen stärken – kein Jugendlicher ohne Abschluss

„Niemand geht auf seinem Weg verloren“ – das ist das erklärte Ziel der Jugendberufsagenturen (JBA). Sie organisieren eine verbindliche Zusammenarbeit aller Akteure im Übergang von Schule und Beruf. In Schleswig-Flensburg, Nordfriesland, Pinneberg, Dithmarschen, Neumünster und Kiel sind JBA auf den Weg gebracht. Wir wollen das Angebot der Jugendberufsagenturen schrittweise auf alle Kreise und kreisfreien Städte ausdehnen. Dazu leisten wir eine Anschubfinanzierung.

Schulabschluss erreichen

In sogenannten Flex-Klassen erhalten Schülerinnen und Schüler ein zusätzliches Jahr, um einen Schulabschluss zu erreichen. Praxisklassen ermöglichen Jugendlichen vor Beendigung der Schulpflicht Einblicke in Betriebe. Kreisfachberatungen koordinieren die Berufsorientierung. Wir wollen die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss weiter senken. Schwächere Schülerinnen und Schüler erhalten mehr Zeit zum Lernen und werden besonders unterstützt.

Schon jetzt werden Jugendliche an sieben Produktionsschulen mit knapp 290 Plätzen auf ihre Ausbildung vorbereitet. Dieses von der EU unterstützte Modellprojekt werden wir auswerten und ggf. erweitern. Wir wollen die allgemeine Schulpflicht bis Klasse 10 und die Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausweiten.

Weiterentwicklung der Regionalen Berufsbildungszentren und der Berufsbildenden Schulen

Die Entwicklung der Berufsbildenden Schulen zu Regionalen Bildungszentren hat zu mehr Eigenverantwortung der Schulen geführt. Heute gibt es 18 Regionale Berufsbildungszentren (RBZ) und 15 Berufsbildende Schulen (BBS). Sie helfen uns bei der Bewältigung großer Herausforderungen: demografischer Wandel, Fachkräftemangel, Sicherung der Ausbildungsqualität und steigende Zahlen von Schülerinnen und Schülern.

Wir wollen den Beruflichen Schulen helfen, sich den neuen, mit dem technologischen Wandel verbundenen, Herausforderungen zu stellen. Dafür werden wir ein „Schleswig-Holsteiner Institut für Berufliche Bildung – SHIBB“ gründen. Das Institut stärkt die Berufsschulische Bildung und ermöglicht es, schnell und dynamisch auf Veränderungen in den Berufsfeldern zu reagieren. Die Leitung dieses Instituts wird durch ein Kuratorium begleitet, in dem Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften (Sozialpartner), Kammern und kommunale Spitzenverbände ihren Sitz haben. Außerdem unterstützen wir, dass die Schülerinnen und Schüler in den Verwaltungsräten der Regionalen Bildungszentren beteiligt werden.

Wir werden nach Möglichkeiten suchen, dass Berufliche Schulen oder RBZ in besonderen Regionen als Dualpartner auftreten können, damit die Berufe in den Regionen erhalten bleiben.

Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung stärken

Bildungswege sind immer noch sehr verschieden. Wir haben die Durchlässigkeit verbessert, indem z. B. ein Meister die Möglichkeit hat, mit seinem Abschluss ein Studium aufzunehmen. Unser Ziel ist die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung.

Kompetenzen aus der Berufsausbildung werden beim Studium angerechnet. Für Studienabbrecher und Studienabbrecherinnen, die eine Berufsausbildung beginnen, gilt ebenfalls: Ihre erworbenen Kompetenzen werden angerechnet. Zudem werden wir duale Studiengänge, welche ein Hochschulstudium sowie Praxisanteile in Unternehmen verbinden, fördern.

Lehrkräfte ausbilden und Fachkräfte sichern

Erstmals wurden in dieser Legislaturperiode alle drei Phasen der Lehrkräftebildung (Studium, Referendariat, Fort- und Weiterbildung) in einem Gesetz geregelt und an die veränderte Schulstruktur angepasst. Der Umgang mit Vielfalt, Inklusion und Medienkompetenz sind nun verbindlicher Teil der Ausbildung. Wir brauchen gute Lehrkräfte in ausreichender Zahl.

Deshalb unterstützen wir die Hochschulen bei der Umsetzung dieser neuen Vorgaben. An der Christian-Albrechts-Universität wird ein Weiterbildungsstudiengang für die Qualifikation zum Oberstufenlehramt eingerichtet. Für Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie Berufsschullehrkräfte wollen wir die Zahl der Studienplätze und deren Auslastung erhöhen.