Gute Arbeit in Schleswig-Holstein

Elektrikerin bei der Arbeit
Elektrikerin bei der Arbeit Bild: colorbox

Wir wollen Schleswig-Holstein zum Land mit den besten Arbeitsbedingungen in Deutschland machen. Unser Wohlstand entsteht aus der harten Arbeit der Beschäftigten. Das erfüllt viele Menschen mit Stolz. Ihre Arbeit zu schützen und wertzuschätzen ist ein wichtiges Ziel sozialdemokratischer Politik.

Auf diesem Weg sind wir in den letzten fünf Jahren vorangekommen. Wir haben so wenige Arbeitslose wie seit 1993 nicht mehr. Seit unserem Regierungsantritt sind rund 80 000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstanden. Die Löhne sind real kräftig gestiegen. Das alles ist auch Ergebnis unserer aktiven Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.

Mit der gleichen Intensität werden wir uns auch künftig für den Erhalt und bestenfalls die Neuansiedlung von Gewerbe- und Industriearbeitsplätzen einsetzen. Hier sehen wir durch die vorhandene Windenergie Chancen. Industrie muss da angesiedelt werden, wo die Energie erzeugt wird.

Gute Ausbildung

Wir wollen, dass Ausbildung nicht an finanziellen Problemen scheitert. Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene für eine allgemeine Mindestausbildungsvergütung ein. Außerdem wollen wir Auszubildende in den Bereichen Wohnen und Mobilität unterstützen. Unser Ziel ist es, analog zu einem landesweiten Studierendenticket, im Dialog mit den Interessenvertretungen auch für Auszubildende eine gute und bezahlbare Lösung für ein Azubi-Ticket zu entwickeln.

Auszubildende mit besonders weiten Wegen zu Ausbildungsstätten außerhalb Schleswig-Holsteins erhalten darüber hinaus eine besondere Unterstützung. Wo der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist, prüfen wir außerdem die Möglichkeit von Azubi-Wohnheimen.

Tariftreuegesetz fortführen

Wir haben ein wirksames schleswig-holsteinisches Tariftreuegesetz geschaffen. Es sorgt dafür, dass bei öffentlichen Aufträgen ein Mindeststundenlohn von 9,99 Euro gezahlt werden muss. Das verhindert Lohn-Dumping.

Den Mindestlohn im Rahmen des Tariftreuegesetzes werden wir deshalb fest an die unterste Lohngruppe der Landesbeschäftigten binden. Öffentliche Aufträge gibt es nur, wenn mindestens dieser unterste Tariflohn gezahlt wird.

Tarifbindung und Mitbestimmung stärken

Wir haben die Verschlechterungen im Mitbestimmungsgesetz zurückgenommen und die Personalräte im öffentlichen Dienst gestärkt. Wir wollen starke Gewerkschaften und eine wirksame Mitbestimmung in Betrieben und Dienststellen. Nur so können unsere Standards guter Arbeit gesichert werden.

Die Tarifbindung im Land werden wir aktiv fördern, indem wir Tarifverträge gemeinsam mit den Tarifpartnern für allgemeinverbindlich erklären. Unsere Wirtschaftsförderung knüpfen wir noch stärker an die Kriterien guter Arbeit (z. B. Tarifbindung). Um Mitbestimmung zu fördern, werden wir einen Preis ausschreiben.

Wir verwirklichen den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ und sorgen dafür, dass Frauen und Männer im Beruf gleich und gerecht bezahlt werden. Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede ohne sonstige Begründung soll es mit uns nicht mehr geben.

Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen

Hinsichtlich der Übertragung der Tarifabschlüsse auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen haben wir uns in den letzten Jahren sachgerecht mit den Gewerkschaften verständigt. Dies werden wir fortsetzen.

Die im Rahmen der Tarifverhandlungen gefundenen Einigungen werden dabei Maßstab für die Anpassung der Besoldung und Versorgung bleiben. Die Beamtinnen und Beamten werden nicht von der Einkommensentwicklung abgekoppelt. Wir wirken darauf hin, dass es wieder einen einheitlichen Tarifvertrag für alle Angestellten des öffentlichen Dienstes in Bund, Ländern und Kommunen gibt.

Bedarf an Fachkräften decken

Gemeinsam mit Gewerkschaften und Wirtschaft haben wir ein Bündnis zur Fachkräftesicherung geschaffen. Die Fachkräfteinitiative hat sich gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung und Weiterbildung (KoFW) als wirksames Netzwerk erwiesen. Insgesamt wurden 130 Maßnahmen erarbeitet, die schrittweise umgesetzt werden. Dazu gehört, mehr Frauen in Arbeit zu bringen, duale Ausbildungen zu fördern und die Verbesserung der Kooperation zwischen Wirtschaft und Hochschulen.

Wir wollen die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften im Land decken. Bis 2030 werden rund 100 000 zusätzliche Fachkräfte benötigt. Dafür müssen wir für gute Arbeitsbedingungen sorgen. Andernfalls werden wir im Wettbewerb um motivierte und gut ausgebildete Beschäftigte nicht bestehen.

Die Fachkräfteinitiative „Zukunft im Norden“ werden wir mit den Sozialpartnern aus Wirtschaft und Gewerkschaften fortführen. Dabei wollen wir besondere Anstrengungen unternehmen, um Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln. Regelmäßig wird der Erfolg untersucht. Wenn nötig, werden Anpassungen vorgenommen.

Da der Tourismus in Schleswig-Holstein ein besonders wichtiger Wirtschaftszweig ist, werden wir ein Sonderprogramm „Gute Arbeit und Ausbildung im Tourismus SH“ auflegen. Dazu kooperieren wir mit Unternehmen und Gewerkschaften. Zudem unterstützen wir lokale Bündnisse für gute Arbeit und Mitbestimmung.

Frauen haben besondere Ansprüche an berufliche Beratung und Förderung – vor allem nach längeren Unterbrechungen aufgrund von Kindererziehung oder Pflege. Die Beratungsstellen „Frau und Beruf“ haben Frauen in solchen Situationen immer hervor­ragend unterstützt und sind zum Markenzeichen der schleswig-holsteinischen SPD geworden! Wir werden dieses Programm auch unter veränderten Bedingungen fortführen und sicherstellen, dass es arbeitssuchenden Frauen effektiv hilft.

Sachgrundlose Befristung stoppen

Wo das Land Arbeitgeber ist, werden wir künftig komplett auf sachgrundlose Befristungen verzichten und sachgrundbezogene Befristungen auf ein Minimum zurückführen.

Aktive Arbeitsmarktpolitik stärken

Mit dem 2014 aufgelegten freiwilligen „Landesprogramm Arbeit“ investieren wir in Schleswig-Holstein bis 2020 rund 240 Mio. Euro in die Arbeitsmarktpolitik. Davon profitieren insbesondere Geringqualifizierte, Ältere, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung und Menschen mit Migrationsgeschichte. Wir sehen Arbeit nicht nur als Broterwerb, sondern als Chance zur Teilhabe und Quelle für Wertschätzung.

Die aktive Arbeitsmarktpolitik werden wir weiter stärken. Dazu treiben wir die abschlussorientierte Weiterbildung und Qualifizierung voran. Eine Förderung von öffentlicher Beschäftigung halten wir für zwingend erforderlich. Wir brauchen unterstützend einen sozial- und gemeinwohlorientierten zweiten Arbeitsmarkt mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsangeboten für Personen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Chance haben. Die Finanzierung muss der Bund übernehmen. Initiativen zu einer Einführung unterstützten wir. Das hilft vor allem Familien mit Kindern, in denen beide Elternteile von Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen

Menschen, die seit vielen Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen, haben trotz der aufwachsenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Schleswig-Holstein oftmals keine Chance, eine Beschäftigung zu finden. Diese seit Jahren konstant große Gruppe der Langzeitbezieher wird durch traditionelle Arbeitsmarktinstrumente nicht mehr erreicht.

Wir wollen diese Menschen besonders unterstützen. Wir werden gemeinsam mit den Jobcentern und den Kommunen die zur Verfügung stehenden Ressourcen bündeln und Konzepte gestalten, die individuelle Auswege aus der Arbeitslosigkeit ermöglichen.

Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt bekämpfen

Wir haben ein Register zum Schutz fairen Wettbewerbs geschaffen. Dadurch können Betriebe, die ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausbeuten, leicht identifiziert werden. Sie werden von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestmöglich zu schützen, brauchen wir mehr Kontrollen. Nur so kann die flächendeckende Einhaltung der Gesetze zum Arbeitsschutz erreicht werden.

Wir werden den Arbeitsschutz entsprechend dem Beschäftigungswachstum und neuen Anforderungen (älter werdende Belegschaften, Arbeit 4.0, psychische Belastungen, Ausbau der Windenergie, Rückbau der AKW) personell qualitativ und quantitativ stärken. Unser Beratungsnetzwerk gegen den Missbrauch von Werkverträgen führen wir fort. Das nützt auch ausländischen Beschäftigten, die oft ausgebeutet werden. Wir führen einen Index „Gute Arbeit“ ein. Er zeigt uns, wo wir nachsteuern müssen.

Wir unterstützen den neu eingerichteten Stiftungslehrstuhl für Arbeitsmedizin in Lübeck, damit in Schleswig-Holstein arbeitsmedizinische Forschung und Lehre wieder die nötige Qualität erreichen.

Digitalisierung nutzen – gute Arbeit sichern

Die mit der Digitalisierung einhergehenden Chancen für eine humane Gestaltung der Arbeitswelt, wie z. B. für flexiblere familiengerechtere Arbeit oder alternsgerechte und lernfördernde Arbeitsplätze, gilt es für Schleswig-Holstein zu nutzen. Die aktive Mitbestimmung des Prozesses durch die Beschäftigten ist einer der entscheidenden Schlüssel für die erfolgreiche Gestaltung der Digitalisierung.

Dazu werden wir unter anderem einen Lehrstuhl für Arbeitswissenschaft einrichten. Die dort gewonnenen Erkenntnisse sowie die Stärkung der Beschäftigten werden wir durch ein neu einzurichtendes „Innovations- und Transfercenter Arbeit 4.0“ (ggf. zusammen mit dem Fachkräfte-Kompetenzzentrum) sicherstellen.

Geflüchtete in den Arbeitsmarkt integrieren

Durch Programme wie BÜFAA.SH (begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit) integrieren wir Geflüchtete in den Arbeitsmarkt. Dafür stellt das Land in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 9 Mio. Euro bereit.

Wir wollen alle Menschen schnell in Arbeit bringen. Das ist die beste Voraussetzung für erfolgreiche Integration. Dazu werden wir weiterhin in die individuelle Qualifizierung investieren. Auf Bundesebene setzen wir uns für zusätzliche rechtliche Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang ein. Hierzu gehört ein kompletter Wegfall der Vorrangprüfung. Ausnahmen beim Mindestlohn für Geflüchtete sind mit uns nicht zu machen, denn das würde sie unfreiwillig in die Rolle von Lohndrückern bringen.

Gute Arbeit darf nicht krank machen

Seit 2012 ist es uns gelungen, dass mehr ältere Menschen arbeiten. Das gilt auch für Menschen mit Behinderung. Wir wollen gesundheitsverträgliche Arbeitsplätze weiter fördern. Deshalb starten wir ein Programm für Gesundheit am Arbeitsplatz.

Überfällig ist eine Reform des Berufskrankheitenrechts. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die auch von Schleswig-Holstein erhobenen Forderungen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder hierzu von der Bundesregierung umgesetzt werden. Nötigenfalls ergreifen wir dazu eine Bundesratsinitiative.

Ein Feiertag für Schleswig-Holstein

Zum 500. Reformationsjubiläum haben wir den 31. Oktober für 2017 einmalig auch in Schleswig-Holstein zum gesetzlichen Feiertag gemacht. Schleswig-Holstein ist eines der Bundesländer mit der niedrigsten Zahl an gesetzlichen Feiertagen. Neun Feiertage im Norden stehen 13 in Bayern gegenüber. Wir wollen, dass die Beschäftigten in Schleswig-Holstein zukünftig dauerhaft von einem zusätzlichen gesetzlichen Feiertag profitieren.