Politik für und mit Minderheiten
Wir haben den Schutz der nationalen Minderheiten in der Landesverfassung ausgeweitet. Die von CDU und FDP vorgenommenen Einschnitte haben wir zurückgenommen. Wir wollen auch weiterhin unsere internationale Vorbildfunktion in der Minderheitenpolitik mit Leben füllen.
Mit uns wird es eine verlässliche und fortgesetzte Förderung ihrer besonderen, verfassungsmäßig geschützten Belange, z. T. auch durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen für ihre Einrichtungen und Dachverbände, geben. Zudem wollen wir die kommunale Mitwirkung an der Umsetzung von der Minderheitenpolitik, besonders bei Sprache und Kultur im öffentlichen Raum, vertiefen. Wir wollen ihre kommunale Mitwirkung stärken. Das Modell der Bildungsberater im Bereich der Migrationsberatung werden wir auch für zugewanderte Roma einsetzen.
Minderheitenbeauftragte
Wir haben die Minderheitenbeauftragte wieder weisungsungebunden gemacht. Das Amt einer oder eines ehrenamtlichen, unabhängigen Minderheitenbeauftragten – angesiedelt beim Ministerpräsidenten – hat sich bewährt.
Wir wollen an die erfolgreiche internationale Arbeit in der Minderheitenpolitik und den engagierten Einsatz vor Ort anknüpfen. Auch die niederdeutsche Sprechergruppe in Schleswig-Holstein und die Grenzverbände gehören selbstverständlich in diesen Arbeitsbereich.
Haus der Minderheiten
Wir unterstützen die Föderalistische Union Europäischer Volksgruppen. Sich zu kennen und zu verstehen ist die beste Friedenspolitik. Dazu gehört, das geplante Haus der europäischen Minderheiten in Flensburg umzusetzen. Dieses Projekt sollte gemeinsam von Bund, Land und dem Königreich Dänemark getragen werden.
Sprachenpolitik
Mit dem neuen Handlungsplan Sprachenpolitik haben wir Sprachenvielfalt und Mehrsprachigkeit in Schleswig-Holstein gefördert. Das neue Schul- und Kitagesetz verankert die Regional- und Minderheitensprachen (Plattdeutsch, Friesisch, Dänisch). Wir wollen an diese erfolgreiche Sprachenpolitik anknüpfen. Wir werden dafür sorgen, dass die schleswig-holsteinische Sprachenvielfalt noch stärker im öffentlichen Raum bemerkbar wird. Die beitragsfinanzierten Sendeanstalten stehen dabei in der Pflicht.