Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Frau im Rollstuhl bei der Arbeit
Bild: colourbox

UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen

Wir wollen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung weiter vorantreiben und einen Aktionsplan Inklusion für Schleswig-Holstein aufstellen. Mit der Einrichtung einer Monitoring-Stelle wird die Umsetzung seit dieser Legislaturperiode gezielt kontrolliert.

Wir werden Menschen mit Behinderung gezielt qualifizieren, das Budget für Arbeit umsetzen und die Nachfrage nach Fachkräften dafür nutzen, Menschen mit Behinderung Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen. Mit Beschäftigungsprogrammen werden wir mehr Menschen mit Behinderung den Einstieg in Ausbildung und Arbeit erleichtern.

Politik mit und für Menschen mit Behinderung

„Nichts ohne uns – über uns“ bleibt unsere Grundüberzeugung. Das bedeutet: Menschen mit Behinderung müssen an allen Entscheidungen, die sie betreffen, direkt beteiligt werden. Wir wollen gemeinsam Politik machen. Des Weiteren müssen Menschen mit Behinderung als Expertinnen und Experten in eigener Sache aktiv eingebunden werden. Es gibt vieles, das angepackt werden muss.

Wir unterstützen die Einrichtung von kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung. Die Arbeit von Verbänden der Menschen mit Behinderung und von Selbsthilfegruppen werden wir stärken. Die Mobilität durch Busse und Bahnen werden wir verbessern. Wir suchen nach einer Lösung zur zügigen Beseitigung des Problems, dass E-Scooter und E-Rollis von vielen Verkehrsunternehmen nicht mehr befördert werden. Zudem werden wir Menschen mit Behinderung bei der Planung von öffentlichen Wegen und Plätzen bzw. bei städtebaulichen Planungen frühzeitig einbinden.

Wir unterstützen die Kommunen bei der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention durch Beratung und das Ausloben von Fördermöglichkeiten. Wir treten für neue Wohnmodelle inkl. Pflege und Betreuung und deren Förderung insbesondere auf dem Land ein. Wir bieten so den Bewohnerinnen und Bewohnern mit und ohne Behinderungen eine wohnortnahe Perspektive.

Wir nehmen Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in die Pflicht. Der öffentliche Arbeitgeber hat hier eine besondere Vorbildfunktion. Dies ist auch bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu berücksichtigen.

In den kommenden Jahren wird das Bundesteilhabegesetz (BTHG) umgesetzt. Wir unterstützen ein Gesetz, das die Situation der Menschen mit Behinderung verbessert und stärkt. Wir werden den Umsetzungsprozess des Gesetzes im Land begleiten und falls erforderlich Gesetzesinitiativen zur Optimierung des BTHG anstoßen.