Eine Wohnung zu finden oder ein Haus zu kaufen wird in vielen Städten und Dörfern zu einer immer größeren Herausforderung – selbst mit gutem Einkommen. Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum ist eine entscheidende soziale Frage. Eine sozialdemokratische Landesregierung wird sich für bezahlbare Mieten einsetzen und gleichzeitig dafür sorgen, dass sich Menschen mit normalen Einkommen den Traum vom Wohneigentum erfüllen können.
Besser in Schleswig-Holstein wohnen
Wohnen ist ein Grundrecht, jeder Mensch benötigt ein Dach über dem Kopf. Neben dem Neubau von Wohnraum müssen wir auf weiteren Wegen dafür sorgen, dass alle ein Zuhause haben. Dieses Zuhause muss bezahlbar sein.
Wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Konsens und ein klares Bekenntnis zu dem Ziel, allen Menschen im Land angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir fordern deshalb, das Recht auf bezahlbaren Wohnraum in der Landesverfassung zu verankern!
Mittelfristig sorgen nur ausreichend Wohnungen und Häuser dafür, dass Preise bezahlbar bleiben. Deshalb wollen wir in beliebten Wohnlagen deutlich mehr bauen. Bis die Gebäude fertig sind, müssen wir aber das schnelle Wachstum der Mieten in einzelnen Regionen begrenzen. Dafür braucht es politische Antworten.
Die aktuelle Landesregierung hat die für angespannte Wohnungsmärkte geschaffene Mietpreisbremse und die von 20 auf 15 Prozent reduzierte Kappungsgrenze abgeschafft. Diese Fehlentscheidung muss dringend korrigiert werden, die Mietpreisbremse muss entfristet und die Kappungsgrenze in angespannten Wohnungsmärkten herabgesetzt werden. Wir werden dabei die bundesrechtlichen Möglichkeiten der Absenkung der Kappungsgrenze wieder voll ausschöpfen.
Das Land muss die Städte und Gemeinden finanziell und fachlich dabei unterstützen, durch qualifizierte Mietspiegel Transparenz auf den lokalen Wohnungsmärkten herzustellen und, wo nötig, Mieterhöhungen zu begrenzen. Kooperationen von Gemeinden sollen dabei besonders gefördert werden.
Der Mietwohnungsmarkt in Schleswig-Holstein ist sehr divers. Vielfältige Akteur*innen stellen Wohnraum für unterschiedliche Bedürfnisse bereit, unter ihnen Genossenschaften, private sowie kommunale Wohnunternehmen und Privatpersonen. Hierbei sind kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften für uns wichtige Partner, wenn es um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum geht. Wir werden deshalb die gemeinwohlorientierten Genossenschaften stärken und Neugründungen unterstützen.
Das Land muss seine gesetzgeberischen Kompetenzen auch im Steuerrecht nutzen, um die Kosten für den sozialen Wohnungsbau und die Schaffung von Wohneigentum für besondere Zielgruppen zu senken. Eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer für Familien mit Kindern bei erstmaligem Immobilienerwerb ist deshalb sinnvoll.
Wir bringen eine Landesentwicklungsstrategie bis 2050 auf den Weg, die langfristig und gezielt die Herausforderungen des Wohnungsmarkts bewältigt. Zu dieser Strategie gehören:
- die regelmäßige Fortschreibung der Wohnungsmarktprognosen,
- die notwendige Steuerung der Wohnbebauung über differenzierte Raum- und Regionalplanung zum Ausgleich von Wachstum und gesunder Schrumpfung,
- die Initiierung, Moderation und Förderung von Stadt-Umland-Kooperationen, insbesondere zwischen den Ober- und Mittelzentren und ihren Umlandgemeinden für eine ausgleichende Verteilung von Wohnraum und Infrastruktur,
- die perspektivische Entwicklung des ländlichen Raumes, um den „Donut-Effekten“ zu begegnen und gleichzeitig Mietwohnungsbau und innovativen Eigentums-Wohnungsbau in zukunftsfähigen, verdichteten und baukulturell angepassten Bauformen zu ermöglichen, das heißt, eine neue Phase der Stadtentwicklung und der Stadt-Umland-Beziehungen muss eingeleitet werden,
- wir richten eine Landeskoordinierungsstelle Wohnungstausch ein und stellen Gelder für kommunale Wohnungstauschagenturen zur Verfügung, um die sich über Jahre verändernden Bedarfe an Wohnraum solidarisch zu erfüllen.
Neben der Schaffung von neuem Wohnraum wollen wir auch den aktuellen Wohnungsbestand erhalten. Wir wollen neben dem Neubau dem Bestandserhalt und der Bestandspflege mehr Aufmerksamkeit widmen. So müssen wir beispielsweise dafür sorgen, dass Sanierungsarbeiten schneller durchgeführt werden können. Damit sichern wir auch im Bestand mehr Lebensqualität.
In besonders von Gentrifizierung und Verdrängung angestammter Mieter*innen bedrohten Quartieren sind zudem Erhaltungssatzungen wichtig. Darüber hinaus müssen Instrumente gestärkt werden zur Erschwerung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Wir werden mit einer eigenen Landesverordnung den sogenannten Umwandlungsstopp nach § 250 BauGB auch auf die angespannten Wohnungsmärkte in Schleswig-Holstein anwenden.
Bezahlbares Wohnen muss in allen Quartieren möglich sein. Unsere Kommunen haben mit einer verantwortungsbewussten Planung dafür Sorge zu tragen, dass für alle Einkommensgruppen und gesellschaftlich schutzbedürftige Gruppen ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht. Hierzu gehören im Besonderen Wohnungs- und Obdachlose sowie Frauen in Notlagen. Wir werden daher überprüfen, wie wir Modellprojekte, wie z. B. „Housing First“, in Schleswig-Holstein umsetzen können.
In Zukunft wohnen wir in der smarten Gartenstadt
Die demografische Entwicklung erfordert den Neubau von Wohnungen. Die Möglichkeiten einzelner Kommunen sind begrenzt. Es fehlt an Flächen, personellen Kapazitäten und Infrastruktur. Wir setzen uns ein für eine Baulandoffensive, mit der wir Kommunen bei der Entwicklung neuer Wohnbauflächen unterstützen. Durch die Weiterentwicklung des Bodenfonds und eine Entwicklungsgesellschaft wollen wir die Kommunen in Schleswig-Holstein bei aktiver Standort- und Liegenschaftspolitik unterstützen und so effektiver Bauland entwickeln. Mieten und Wohneigentum werden dauerhaft nur bezahlbar bleiben, wenn wir Städte weiterentwickeln und punktuell neue Flächen für Stadtentwicklung und neue Stadtteile schaffen. Auf diesen neuen Flächen besteht das Potenzial, zukunftsfähige, smarte, klimaangepasste Modellprojekte im Sinne einer Gartenstadt des 21. Jahrhunderts zu entwickeln. Wir wollen Konzepte der Stadtentwicklung fördern, die die hohe Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit der Menschen in Schleswig-Holstein dauerhaft garantiert.
Deshalb muss das Land wieder selbst aktiv als Akteur auf dem Wohnungsmarkt auftreten können und handlungsfähiger werden. Wir gründen deshalb eine eigene Landesentwicklungsgesellschaft, die sich als Partnerin unserer Kommunen und der Wohnungswirtschaft versteht. Diese Gesellschaft soll dort tätig werden, wo es keine kommunalen Strukturen gibt oder diese nicht ausreichen, um Flächen zu mobilisieren und Planung voranzubringen. Sie soll die Städte und Gemeinden bei der Gründung kommunaler Wohnungsgesellschaften unterstützen, Serviceleistungen für Wohnraum im kommunalen Eigentum anbieten und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kommunen eigenen Wohnraum schaffen, wo dies mit bestehenden örtlichen Strukturen allein nicht geleistet werden kann. So können je nach örtlichen Gegebenheiten auch kleinere Kontingente an Wohnungen geschaffen und verwaltet werden, ohne dass die Kommune selbst Strukturen und Kompetenzen vorhalten muss. Damit können auch gezielt Lücken in der Versorgung mit Wohnraum geschlossen werden, insbesondere bei speziellen Wohnformen. Das gilt beispielsweise für wohnungslose Menschen, kinderreiche Familien mit geringem Einkommen oder Frauen, die aufgrund von Gewalt aus ihrer Wohnung ausziehen müssen. Bei diesen speziellen Wohnungsangeboten soll eine geeignete Beteiligungsform der betreffenden Kommunen gefunden werden.
Das Land wird zusammen mit Kommunen und/oder Genossenschaften in die langfristige Entwicklung von neuen Orten und Stadtteilen investieren sowie vorhandene Stadtstrukturen im großen Stil weiterentwickeln, um in den nächsten zehn Jahren 100.000 neue Wohneinheiten in smarten, klimaangepassten Strukturen, die ins Land passen, zu bauen. Dabei wird die Landesentwicklungsgesellschaft mit den Kommunen und der Wohnungswirtschaft zusammenarbeiten und, wo es nötig ist, selbst aktiv bauen, wenn dort niemand anderes baut. Dafür wollen wir gemeinsam mit den Kommunen und der Wohnungswirtschaft Räume und Orte identifizieren, in denen am dringendsten Wohnraum benötigt wird. Modulares Bauen kann dabei Kosten senken und den Bauvorgang beschleunigen. Darüber hinaus werden wir uns für die Digitalisierung der zuständigen Baubehörden einsetzen. So beschleunigen wir die Genehmigungsverfahren sowie die Bauplanungen und sorgen schneller für neuen Wohnraum.
Wir wollen, dass unsere Städte und Dörfer lebenswerte Orte sind. Daher werden wir öffentliche Parks und Kleingärten fördern und Ansätze des Urban Gardening oder Parklets unterstützen. Begrünte Flächen bereichern als Rückzugsorte unseren Alltag.
Wir werden uns für die Entsiegelung von Flächen einsetzen, die aufgrund von demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen nicht mehr für Wohnraum oder andere Nutzungen geeignet sind. Dies wird auch die Flächen ausgleichen können, die wir für die Schaffung neuer Wohnungen bebauen müssen. Die Siedlungsentwicklung muss konsequent auf die Nachhaltigkeitsstrategie ausgerichtet werden. Der Flächenverbrauch muss 2050 bilanziell ausgeglichen sein.
Wir wollen den Umbau von Innenstädten organisieren, um modernen Wohnraum zu schaffen. Das sogenannte Redevelopment, die Umwandlung von nicht genutzten Büroflächen oder leerstehenden Ladengeschäften in Wohnraum, kann neue Wohnungen entstehen lassen. Denn durch den verstärkten Einsatz von Homeoffice sowie mobiler Arbeit und auch das veränderte Konsumverhalten werden nicht alle gewerblichen Leerstände in unseren Städten neu vermietet. Wenn wir Teile dieser Leerstände als Wohnungen neu zur Verfügung stellen, erhöhen wir nicht nur den Wohnraum, sondern beleben auch wieder unsere Innenstädte zum Wohle aller Einwohner*innen.
Sozialen Wohnraum erhalten und ausbauen
Der Wegfall der Belegbindungen für sozialen Wohnraum muss dringend durch neue Wohnungen ausgeglichen werden. Hierfür müssen jährlich durch Neubau und Sanierung mindestens 4.000 mit Belegbindungen versehene Wohnungen in angemessener Größe entstehen, damit der Bestand langfristig erhöht wird. Unser Ziel ist es, dass wir in Schleswig-Holstein langfristig wieder 120.000 öffentlich geförderte Wohnungen haben. Für dieses strategische Ziel sind die Erhaltung des Zweckvermögens Wohnungsbau für Schleswig-Holstein und die ebenso dringend notwendige Ausstattung mit zusätzlichen Fördermitteln aus den Kompensationszahlungen des Bundes langfristig sicherzustellen.
Es bedarf höherer Haushaltsmittel und attraktiver Fördersätze und -bedingungen für den Bau von öffentlich gefördertem Wohnraum und die Schaffung von Belegplätzen im Bestand. In enger Abstimmung mit Investitionsbank, der Wohnungswirtschaft und Kommunen sollen die Mittel auch genutzt werden, um auslaufende Belegbindungen zu verlängern. Wir müssen ausreichend öffentlich geförderte Wohnungen barrierefrei errichten und für am Wohnungsmarkt besonders benachteiligte Gruppen zur Verfügung stellen.
Langfristiges Ziel sollte in den Städten Schleswig-Holsteins ein so relevanter Anteil des Wohnungsbestandes in kommunaler (oder genossenschaftlicher) Hand sein, dass die Kommunen dauerhaft ausreichend bezahlbaren und sozialgebundenen Wohnraum vorhalten können. Durch ein umfassendes gesetzliches Vorkaufsrecht müssen Kommunen, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, stärker in die Lage versetzt werden, Immobilien zu einem limitierten Preis (z. B. ermittelt anhand der sozialverträglich erzielbaren Miete) zum Zwecke der Schaffung bezahlbaren Wohnraums erwerben zu können. Städte mit angespannten Wohnungsmärkten müssen in ihrem gesamten Gemeindegebiet ihr Vorkaufsrecht für brachgefallene oder unbebaute Grundstücke ausüben dürfen. Darüber hinaus wollen wir, dass beim Verkauf von Wohnungen durch die Kommune auch gemeinwohlorientierte Kriterien eine Rolle spielen.
Wir wollen die Gründung eines Landesbündnisses für bezahlbares Wohnen, Bauen und Konversion. Mit dem Bündnis soll ein zentrales Gremium zur Bewältigung aktueller wohnungspolitischer Herausforderungen ins Leben gerufen werden. Im Rahmen dieses Bündnisses werden wir mit Kommunen, Wohnungswirtschaft und Verbänden gemeinsame Lösungen für den steigenden Wohnungsbedarf unter Berücksichtigung der sozialen, demografischen und nachhaltigen Anforderungen beraten und entwickeln.
Angesichts der hohen Bau- und Immobilienpreise wird es gerade für junge Familien immer schwerer, sich den Traum vom Wohneigentum zu erfüllen. Das häufigste Problem ist, dass es am nötigen Eigenkapital fehlt. Dabei gibt es kaum eine bessere Möglichkeit als den Erwerb von Immobilien, um Vermögen aufzubauen, für das Alter vorzusorgen und sich dauerhaft von steigenden Mieten unabhängig zu machen. Wir werden deshalb prüfen, wie beispielsweise das Modell des Mietkaufes staatlich gefördert werden könnte. Als weitere Alternative werden wir das Programm „Jung kauft alt“ weiter unterstützen.
Die Landesregierung muss Kommunen die Möglichkeit geben, Bauland für junges Wohnen benennen zu können. Entsprechend der Bedarfe junger Menschen, gelten auf diesen Flächen flexible und einfachere Standards für den Schallschutz, die Ausstattung der Wohnungen mit Balkonen, Dachterrassen oder Fahrstühlen, die einen beschleunigten und kostenreduzierten Wohnungsbau ermöglichen. Es sind kleinere Wohneinheiten zu realisieren, die so zu konstruieren sind, dass sie in einer späteren Nutzungsphase ohne größeren Aufwand zusammengelegt werden können. So sollen schnell, aber mit Weitblick bezahlbare Wohnungen für eine besonders von der Wohnungsnot betroffene Gruppe von Menschen geschaffen werden.
Gutes Bauen pflegen
Wie auch in anderen Bundesländern müssen die Kommunen die Möglichkeit bekommen, durch ein Wohnraumaufsichts- und Wohnraumschutzgesetz Verfall und Verwahrlosung von Wohnraum wirksam zu bekämpfen und unzumutbare Mängel an Mietwohnungen auf Kosten der Eigentümer*innen zu beseitigen.
Damit die schleswig-holsteinischen Kommunen ihre Aufgabe als Bauverantwortliche wahrnehmen können, müssen Kreditaufnahmen für den Ankauf und die Bebauung von Grundstücken Priorität haben und dürfen daher keinen Kürzungen unterliegen.
Zur Stärkung der regionalen Baukultur loben wir einen Schleswig-Holsteinischen Landesbaupreis für herausragende Innovationen im Wohnungs- und Städtebau aus. Ausgezeichnet werden herausragende Wohnraum- und Quartierskonzepte für unterschiedliche gesellschaftliche Zielgruppen mit leistbaren Mieten sowie die vorbildliche Berücksichtigung sozialer, ökonomischer und ökologischer Aspekte wie auch regionaler Besonderheiten und der Baukultur insgesamt.
Wir fördern Tiny Houses. Diese bieten Wohnraum auf kleiner Fläche und sind somit kosten- und platzsparend. Derzeit ungenutzte Entwicklungsflächen in Städten sollen, wo sinnvoll, vorübergehend für mobile Tiny Houses nutzbar gemacht werden. Deshalb wollen wir ein Modellprojekt, das Tiny-House-Siedlungen auch unter Berücksichtigung sozialer Aspekte in verschiedenen Regionen realisieren und vermieten soll.
Für uns bleibt die Stärkung und Förderung unserer Quartiere mit vernetzten und solidarischen Nachbarschaften ein notwendiges Instrument vorausschauender Sozialpolitik. Quartiere als zentrale Orte der Begegnung, gesellschaftlicher Teilhabe und bürgerschaftlichen Engagements wollen wir in ihrer Funktionsfähigkeit weiter ausbauen. Dafür wollen wir auch in die Aufwertung des Wohnumfelds investieren. Hierzu gehören für uns öffentliche Räume genauso dazu wie Wohnkonzepte von Unternehmen und soziale Institutionen, die zusätzliche Begegnungsräume für das Quartier anbieten. In den Wohnungsbauprogrammen ist darauf zu achten, dass sich alle Maßnahmen am Gemeinwohl orientieren. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit sozialer Bindung sichert eine gute soziale Durchmischung in unseren lebenswerten Quartieren.
Wir sichern den Boden unter unseren Füßen
Der Boden unter unseren Füßen ist eine endliche Ressource. Des Weiteren erfüllt er lebensnotwendige Funktionen für alle Ökosysteme als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Deswegen müssen wir den Boden für kommende Generationen schützen und erhalten. Wir müssen schädliche Einflüsse wie Erosion oder die Verdichtung des Bodens minimieren. Um die Interessen von Natur- und Klimaschutz, Naherholung, Wohnungsbau, Gewerbe und Landwirtschaft auszutarieren, werden wir kluge Konzepte und ehrgeizige Planungen gemeinsam mit den Kommunen entwickeln. Wir handeln nach dem Grundsatz „So wenig Bodenversiegelung wie nötig, so viel Bodenentsiegelung wie möglich“.
Kommunale Bodenbevorratung sollte wieder ermöglicht werden. Die Rolle der Landgesellschaft ist im kommunalen Interesse zu justieren.
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Deutsche Bahn (DB) und Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) müssen den Kommunen schneller und noch deutlich mehr entbehrliche Grundstücke zu günstigen Konditionen anbieten, damit diese dort bezahlbaren Wohnraum schaffen können.
Wir werden den Kommunen in Schleswig-Holstein durch eine entsprechende Verordnung ermöglichen, die erweiterten Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes anzuwenden. Dazu gehören eine Satzungsermächtigung zur Erweiterung der gemeindlichen Vorkaufsrechte, die schnelle Anpassung veralteter Bauleitpläne und die leichtere Anwendung des Baugebots für unbebaute Grundstücke. So wollen wir, wo es nötig ist, den Kommunen die Möglichkeit geben, für mehr bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.